Anzeige, Mindestalter 18. Die Zahl im Kasten gibt wieder, womit der Betreiber am 27.10.2026 geworben hat; nachgerechnet wird sie hier nicht. Welche Einzahlung qualifiziert, bis zu welchem Betrag gerechnet wird, wie oft umzusetzen ist und innerhalb welcher Frist, regelt allein der Anbieter. Eine deutsche Erlaubnis besitzt er nicht. Spiel kann süchtig machen; die BZgA berät kostenfrei unter 0800 1 37 27 00.
Zwei Instrumente werden in Erklärtexten fast immer vermischt, obwohl sie verschiedene Dinge tun. Das eine begrenzt Beträge: der anbieterübergreifende Einzahlungsrahmen nach § 6c des Glücksspielstaatsvertrags 2021, im Regelfall 1.000 Euro im Monat über alle erlaubten Anbieter zusammen. Das andere sperrt Personen: die Datei OASIS beim Regierungspräsidium Darmstadt. Diese Seite trennt beide und zeigt, was daraus folgt.
Ein Rahmen für alle Häuser zusammen
Die Vorschrift, um die es geht, trägt die Bezeichnung § 6c und steht im Glücksspielstaatsvertrag 2021. Sie legt einen Einzahlungsrahmen fest, der nicht je Anbieter gilt, sondern anbieterübergreifend: Im Regelfall beträgt er 1.000 Euro im Monat, und er erfasst alle lizenzierten Anbieter gemeinsam. Ein abweichender Betrag ist dem Einzelfall vorbehalten und setzt eine Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit voraus.
Das Wort anbieterübergreifend ist der Kern und wird am häufigsten überlesen. Es bedeutet, dass ein Konto bei einem zweiten Haus keinen zweiten Rahmen eröffnet. Beide Konten greifen in denselben Monatsbetrag, und was beim einen eingezahlt wurde, steht beim anderen nicht mehr zur Verfügung.
Das Diagramm auf dieser Seite macht nur diesen einen Gedanken sichtbar. Vier Säulen, vier Aufteilungen, in jedem Fall dieselbe Gesamtsumme. Wer bei vier Häusern spielt, hat nicht vier Rahmen, sondern vier Zugänge zu einem Rahmen — und das ist der Zweck der Vorschrift, nicht ihr Nebeneffekt.
Daraus folgt eine praktische Beobachtung, die viele beim ersten Mal irritiert: Eine abgewiesene Einzahlung muss nichts mit dem Haus zu tun haben, bei dem Sie es gerade versuchen. Sie kann daran liegen, dass der Betrag anderswo verbraucht wurde, möglicherweise in einem Monat, dessen Anfang Sie anders im Kopf hatten.
Beachten muss man zugleich, was der Rahmen nicht tut. Er begrenzt Einzahlungen, nicht Einsätze und nicht Verluste. Ein Betrag, der eingezahlt, gewonnen und erneut eingesetzt wird, läuft mehrfach durch Einsätze und zählt im Rahmen nur einmal. Wie sich dieser Unterschied im Spielverlauf auswirkt, ist auf der Seite zu den erlaubten Automatenspielen ausgeführt.
Wo der Betrag geführt wird: die Limitdatei
Ein Rahmen, der über Häuser hinweg wirkt, braucht eine Stelle, die ihn kennt. Diese Stelle ist die Limitdatei, und sie ist Teil des länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystems mit der Abkürzung LUGAS. Betrieben wird die Aufsicht von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in Halle an der Saale; die technische Umsetzung liegt bei Dataport.
Das System besteht aus mehreren Teilen mit getrennten Aufgaben. Die Limitdatei hält den Monatsbetrag. Die Aktivitätsdatei hält fest, dass eine Person gerade in einem Automatenspiel sitzt, und macht so das Verbot paralleler Spiele über Häuser hinweg durchsetzbar. Dazu kommt ein Safe-Server für die Datenhaltung.
Die Größenordnung erklärt, warum diese Infrastruktur eine eigene Betrachtung verdient: Im Erfassungsstand für 2025 standen dort über sechzig lizenzierte Häuser und ungefähr fünf Millionen angelegte Spielkonten. Jede Einzahlung bei einem dieser Anbieter berührt einen Eintrag, der auch für die übrigen gilt.
Dass eine so zentrale Stelle ein Einzelrisiko darstellt, hat sich im Juli 2026 gezeigt. Etwa zehn Stunden lang waren neue Registrierungen und Einzahlungen nicht möglich; bestehende Guthaben blieben bespielbar. Lehrreich daran ist die Zuordnung: In diesen Stunden lag die Ursache nicht bei einzelnen Häusern, und ein Wechsel zu einem anderen erlaubten Anbieter hätte nichts geändert.
Für Sie sichtbar ist von all dem genau eine Angabe: der Betrag, der in Ihrem Konto als Monatsrahmen geführt wird. Fehlt diese Anzeige vollständig, spricht das gegen eine Anbindung des Hauses — und damit gegen eine Erlaubnis. Wie Sie das belastbar prüfen, steht auf der Prüfseite.
Ein Topf für alle Häuser: was hier verbraucht wird, fehlt dort.
OASIS: Personen statt Beträge
Nun zu dem Instrument, das ständig mit dem ersten verwechselt wird. OASIS ist eine Sperrdatei. Geführt wird sie beim Regierungspräsidium Darmstadt. Ihr Gegenstand sind Personen, nicht Summen: Liegt eine Sperre vor, entsteht bei jedem angebundenen Haus kein Konto und läuft kein Spiel.
Die Unterschiede zur Limitdatei sind damit grundlegend. Verschiedene Behörden führen die beiden. Verschiedene Gegenstände werden erfasst. Verschiedene Wirkungen treten ein — die eine weist eine Zahlung ab, die andere verhindert die Teilnahme insgesamt. Und sie lassen sich nicht gegeneinander ausspielen: Ein gesenkter Monatsbetrag ist keine Sperre, und eine Sperre ist kein Limit.
Auch beim Zurücknehmen unterscheiden sie sich. Eine Sperre endet nicht mit Ablauf einer Frist. Sie erfordert einen eigenen Antrag, und sie ist vor Ablauf von drei Monaten nicht aufhebbar. Diese Wartezeit ist kein Verwaltungsstau, sondern das Wesentliche: Sie trennt den Entschluss vom Augenblick seiner Reue.
Praktisch bedeutsam ist noch ein Punkt, der selten deutlich gesagt wird. Beide Instrumente wirken nur, wo eine Anbindung besteht. Ein Haus ohne deutsche Erlaubnis ist nicht angebunden: Es erfährt von einer Sperre nichts und führt keinen geteilten Monatsbetrag. Darin liegt der sachliche Kern der Behauptung, im Ausland ließen sich diese Grenzen umgehen — und gleichzeitig der Grund, es nicht zu tun, denn die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel fällt unter § 285 StGB.
Der Rahmen nach § 6c GlüStV 2021 gilt im Regelfall mit 1.000 Euro im Monat und zählt über alle erlaubten Anbieter zusammen. Die Säulen zeigen, welcher Betrag je Haus bleibt, wenn der Rahmen gleichmäßig aufgeteilt wird — die Gesamtsumme bleibt in allen vier Fällen dieselbe, denn ein weiteres Konto schafft keinen weiteren Rahmen.
Senken, erhöhen und der Monatswechsel
Mit dem eigenen Betrag kann man arbeiten, und die beiden Richtungen sind bewusst ungleich gestaltet. Nach unten geht es schnell, nach oben nicht.
Senken
Eine Verringerung wirkt bei erlaubten Anbietern mit sofortiger Wirkung. Das ist das wirksamste Instrument, das Sie ohne jede Behörde in der Hand haben, und es kostet nichts. Der günstigste Zeitpunkt dafür ist ein ruhiger: nicht nach einem Verlust und nicht nach einem Gewinn, sondern an einem Tag ohne Spiel.
Erhöhen
Eine Erhöhung ist mit Absicht unbequem. Sie wirkt nicht sofort, und ein Betrag über dem Regelfall setzt eine Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit voraus — der Einzelfall ist die Ausnahme, nicht der Normalweg. Wer eine Erhöhung beantragt, sollte sich vorher fragen, welcher Umstand sich tatsächlich geändert hat.
Der Monatswechsel
Hier entsteht das häufigste Missverständnis des Alltags. Welcher Zeitraum als Monat gilt und wann er neu beginnt, ist für den Rahmen entscheidend, und es muss nicht der Kalendermonat sein. Sehen Sie im Konto nach, welcher Stichtag geführt wird, statt zu rechnen; sonst erklären Sie sich eine abgewiesene Einzahlung mit einer Störung, obwohl der Rahmen schlicht noch nicht zurückgesetzt ist.
Ein organisatorischer Hinweis zum Schluss dieses Abschnitts: Notieren Sie Ihren gesetzten Betrag und das Datum. Wenn ein Haus später einen anderen Wert anzeigt, haben Sie eine Grundlage für die Nachfrage. Der nächste Abschnitt zeigt, warum das nicht nur Ordnungsliebe ist.
Die eine zählt Euro, die andere kennt Namen — verwechselt wird es ständig.
Ein Gericht zur Einhaltung des Rahmens
Dass die Einhaltung dieses Rahmens eine Pflicht mit Folgen ist, zeigt eine Entscheidung aus dem Jahr 2025. Das Landgericht Memmingen hat am 3. Juli 2025 unter dem Aktenzeichen 34 O 1733/24 angenommen, dass ein Anbieter auf Schadensersatz haftet, wenn er das anbieterübergreifende Monatslimit von 1.000 Euro nicht gewährleistet hat und der Spieler dadurch übermäßige Verluste erlitten hat.
Die Einordnung dieser Entscheidung verlangt Zurückhaltung, und sie ist wichtiger als das Ergebnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es liegt in der Berufung beim Oberlandesgericht München. Was dort entschieden wird, steht offen, und wer die erste Instanz als geklärte Rechtslage darstellt, führt in die Irre.
Bemerkenswert ist die Richtung des Gedankens. Sie betrifft nicht die bekannten Fälle gegen Häuser ohne Erlaubnis, sondern einen Anbieter innerhalb des erlaubten Rahmens und eine Pflicht, die aus dem Schutzkonzept selbst folgt. Damit bekommt der Rahmen eine zweite Bedeutung: Er ist nicht nur eine Grenze für den Spieler, sondern eine Pflicht für das Haus.
Daneben steht die andere, ältere Linie: Gerichte haben Spielern wiederholt Verluste bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis zugesprochen, weil ein solcher Vertrag nichtig sein kann. Auf eine feste Linie hat sich die Rechtsprechung dabei nicht festgelegt, und über einen Teil der Fragen wird noch beim Bundesgerichtshof verhandelt. Beide Linien haben eine Gemeinsamkeit: Wer sich darauf beruft, braucht zuerst eine Aufstellung seiner Zahlungen, und die entsteht aus Kontoauszügen. Welche Angaben dort brauchbar sind, führt die Seite zu den Zahlungswegen aus.
Vier Irrtümer, die sich halten
Um diese beiden Instrumente haben sich Vorstellungen gebildet, die sich beim Hinsehen nicht halten. Vier davon kommen besonders häufig vor.
„Mit einem zweiten Konto habe ich einen zweiten Rahmen.“ Nein, der Rahmen ist anbieterübergreifend und hängt an der Person. Ein weiteres Konto schafft nur einen weiteren Zugang zum selben Betrag.
„Der Rahmen begrenzt meine Verluste.“ Nein, er begrenzt Einzahlungen. Ein Betrag kann mehrfach eingesetzt werden, ohne den Rahmen erneut zu berühren.
„OASIS und das Limit sind dasselbe System.“ Nein, verschiedene Behörden, verschiedene Gegenstände, verschiedene Wirkungen. Diese Verwechslung ist die häufigste in Erklärtexten überhaupt.
„Eine Sperre läuft nach drei Monaten aus.“ Nein, sie endet nicht von selbst. Nach drei Monaten ist ein Antrag auf Aufhebung erst möglich, und ohne Antrag bleibt sie bestehen.
Ein fünfter Satz gehört dazu, weil er wie ein Rat klingt und keiner ist: Der Rahmen sei eine Empfehlung, an der man sich orientieren könne. Das Gegenteil trifft zu. 1.000 Euro im Monat sind eine obere Grenze für den Regelfall und kein Vorschlag für einen Haushalt. Der sinnvolle Betrag ist der, dessen Verlust nichts verändert, und der liegt bei vielen deutlich darunter.
Ein letzter Punkt zur Mechanik: Angebote mit Umsatzforderung und der Monatsrahmen stehen in einem Zusammenhang, der selten erwähnt wird. Wer in einem Monat mehrere Angebote wahrnehmen möchte, stößt irgendwann nicht an eine Bedingung des Anbieters, sondern an diese Grenze — und zwar unabhängig davon, wie viele Häuser beteiligt sind. Wie solche Bedingungen gelesen werden, zeigt die Seite zu den Bonusbedingungen.
Nach unten geht es sofort, nach oben nur mit Prüfung — das ist Absicht.
Eine Reihenfolge für das eigene Konto
Fünf Handgriffe, die zusammen wenige Minuten brauchen und mehr bewirken als jeder gute Vorsatz. Sie setzen voraus, dass das Haus angebunden ist; andernfalls ist die Vorfrage zu klären.
Erstens: Nachsehen, welcher Monatsbetrag geführt wird und welcher Stichtag dafür gilt.
Zweitens: Den Betrag auf eine Summe senken, deren Verlust Ihren Haushalt nicht berührt — an einem ruhigen Tag, nicht nach einem Spielabend.
Drittens: Werbeeinwilligungen abwählen, denn Erinnerungen wirken auf den Entschluss und nicht auf das Spiel.
Viertens: Prüfen, ob Ihr Institut eine Sperre für diese Branche im Zahlungsverkehr anbietet; das ist eine zweite, unabhängige Schranke.
Fünftens: Wissen, wo die Selbstsperre beantragt wird, bevor Sie sie brauchen.
Der vierte Punkt verdient einen Satz mehr, weil er so wenig bekannt ist. Empfänger im Zahlungsverkehr sind Branchenkategorien zugeordnet, und viele Institute erlauben es, Zahlungen in die Kategorie des Glücksspiels zu sperren. Diese Schranke greift früher als jede Grenze im Spielerkonto, weil sie das Geld gar nicht erst in Bewegung lässt.
Zum Ende der Hinweis, der zu jeder Seite über Geldspiel gehört. Zugelassen sind Erwachsene ab achtzehn, und Geldspiel kann in eine Abhängigkeit führen. Rechnen Sie eingesetztes Geld als Ausgabe und nie als Einnahmequelle. Eine Selbstsperre über die Datei beim Regierungspräsidium Darmstadt wirkt bei allen angebundenen Häusern und lässt sich nicht spontan zurücknehmen. Kostenfrei und ohne Namensnennung berät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter 0800 1 37 27 00. Dieser Text ist eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung.
Was offen bleibt
Offen bleibt, wie ein einzelnes Haus den Rahmen in seiner Oberfläche abbildet: wo die Angabe steht, wie der Stichtag benannt wird, welche Zwischenschritte eine Erhöhung durchläuft. Diese Punkte stehen in den Bedingungen des Anbieters, und eine Beschreibung aus zweiter Hand wäre dort schnell veraltet.
Offen bleibt ebenso, wie es mit der Vorschrift selbst weitergeht. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 befindet sich in seiner ersten gesetzlichen Evaluierung, und der Einzahlungsrahmen gehört zu den Punkten, über die dabei gesprochen wird. Was daraus folgt, ist nicht bekannt; eine Andeutung wäre hier eine Erfindung.
Was Sie dagegen selbst feststellen können, ist der Rahmen um den Rahmen: ob für dieses Angebot eine Erlaubnis vorliegt und ob Ihr Konto angebunden ist. Ohne diese beiden Punkte ist jede Überlegung zu Grenzen gegenstandslos. Den Weg dorthin beschreiben die Prüfseite und die Seite zur Kontoeröffnung; was fremde Berichte zu solchen Fragen beitragen, behandelt Nutzerstimmen.
Limitdatei und Sperrdatei im Vergleich: zwei Instrumente, die regelmäßig verwechselt werden
Redaktionell kontrolliert · Stand 27.10.2026. Rechtliche Angaben folgen dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und den Veröffentlichungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Angaben zu Angeboten einzelner Betreiber geben deren eigene Darstellung wieder.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der monatliche Einzahlungsrahmen?
Nach § 6c GlüStV 2021 im Regelfall 1.000 Euro, und zwar über alle lizenzierten Anbieter zusammen. Ein anderer Betrag bleibt dem Einzelfall vorbehalten und setzt eine Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit voraus.
Verdoppelt ein Konto bei einem zweiten Haus meinen Rahmen?
Nein. Der Rahmen ist anbieterübergreifend und hängt an der Person. Zwei Konten greifen in denselben Betrag, und was beim einen eingezahlt wurde, fehlt beim anderen.
Begrenzt der Rahmen auch meine Verluste?
Nein, er begrenzt Einzahlungen. Ein eingezahlter Betrag kann mehrfach eingesetzt werden, ohne den Rahmen erneut zu berühren. Für den Haushalt ist deshalb der eigene gesetzte Betrag wichtiger als die Obergrenze.
Was ist die Limitdatei und wer führt sie?
Ein Teil des länderübergreifenden Aufsichtssystems LUGAS, in dem der Monatsbetrag geführt wird. Zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle an der Saale; die Technik betreibt Dataport.
Worin unterscheidet sich OASIS von der Limitdatei?
In allem Wesentlichen: andere Behörde, anderer Gegenstand, andere Wirkung. OASIS beim Regierungspräsidium Darmstadt sperrt Personen, die Limitdatei begrenzt Beträge. Ein gesenkter Betrag ist keine Sperre.
Läuft eine Selbstsperre nach drei Monaten automatisch aus?
Nein. Nach drei Monaten ist erstmals ein Antrag auf Aufhebung möglich; ohne Antrag bleibt die Sperre bestehen. Diese Wartezeit ist der eigentliche Zweck des Instruments.
Warum wird meine Einzahlung abgewiesen, obwohl ich hier nichts eingezahlt habe?
Weil der Betrag bei einem anderen erlaubten Anbieter verbraucht sein kann. Prüfen Sie außerdem, welcher Stichtag in Ihrem Konto als Monatsbeginn geführt wird — er muss nicht der Kalendermonat sein.
Wie schnell wirkt eine Senkung des Betrags?
Bei erlaubten Anbietern sofort. Eine Erhöhung dagegen ist mit Absicht unbequem gestaltet und wirkt nicht unmittelbar; ein Betrag über dem Regelfall verlangt eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Was hat das Landgericht Memmingen entschieden?
Am 3. Juli 2025, Aktenzeichen 34 O 1733/24, dass ein Anbieter auf Schadensersatz haftet, wenn das anbieterübergreifende Monatslimit von 1.000 Euro nicht gewährleistet war und übermäßige Verluste entstanden. Nicht rechtskräftig, Berufung beim Oberlandesgericht München.
Wirken diese Grenzen auch bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis?
Nein, denn dort besteht keine Anbindung: kein geteilter Monatsbetrag, keine Wirkung einer Sperre. Die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel fällt zugleich unter § 285 StGB.
Gibt es eine Schranke außerhalb des Spielerkontos?
Ja. Empfänger im Zahlungsverkehr sind Branchenkategorien zugeordnet, und viele Institute lassen eine Sperre für die Kategorie des Glücksspiels setzen. Sie greift früher, weil das Geld gar nicht in Bewegung kommt.